Die Zivilgesellschaft ist, neben Staat (Politik) und Wirtschaft (Markt), der dritte Sektor, der prägenden Einfluss auf die Gesellschaft nimmt.
Ein typisches Merkmal der Zivilgesellschaft ist, dass sie weder Gesetze noch allgemeingültige Normen formuliert und durchsetzt: Hoheitlichen Funktionen obliegen dem Staat, und in sehr begrenztem Umfang der Wirtschaft.
Personen und Organisationen
Die Zivilgesellschaft wird von allen Menschen gebildet, die sich gemeinschaftlich für das Gemeinwohl engagieren, sowie von ihren formalisierten oder informellen Einrichtungen. Das können Initiativen, Vereine sowie Genossenschaften sein, auch Stiftungen und Kapitalgesellschaften. Für alle gilt: Sie müssen sich der Gemeinnützigkeit verpflichten.
Demokratische Zivilgesellschaft
Sie organisieren sich nach demokratisch-pluralistischen Prinzipien. Die Einrichtung verpflichtet sich dem Gemeinwohl und den Grundsätzen, die im Deutschen Grundgesetz fixiert sind.
Partizipation spielt eine zunehmend größere Rolle, auch als Experimentierfeld zur Weiterentwicklung gelebter Demokratie.
Unabhängig. Kein Profit im Fokus, auf keine Partei fixiert
Sowohl Personen als auch Organisationen können zivilgesellschaftliche Akteure sein.
Wesentlich ist, dass sie weder primär nach materiellem Profit streben noch von einer politischen Partei abhängig sind, und dass sie nicht anderen Personen oder Organisationen dienen, um nicht-zivilgesellschaftliche Interessen durchzusetzen.
Abhängigkeiten vermeiden
Die Unabhängigkeit von dominanten Geldgebern und politischen Akteuren ist ein hohes Gut der Zivilgesellschaft. Einige Organisationen, gehen in der Wahrung ihrer Unabhängigkeit so weit, dass sie weder vom Staat noch von der Wirtschaft Fördergelder oder Großspenden annehmen.
Amnesty International befolgt strikte Prinzipien in diesen Fragen. AI unterhält trotz diesen Einschränkungen z.B. in der Beschaffung finanzieller Mittel eine weltweite Organisation mit hoher Schlagkraft.
Gemeinnützigkeit
Um als gemeinschaftliche Einrichtung rechtsfähig zu sein, müssen sie sich formaljuristisch entsprechend konstituieren. Als Rechtsform kommen Vereine und Genossenschaften, auch Stiftungen und Kapitalgesellschaften (gGmbH, gAG) in Frage, insofern sie u.A. das Engagement für das Gemeinwohl in der Satzung der Einrichtung festschreiben.
Die anerkannte Gemeinnützigkeit ist ein einfaches, offensichtliches Kennzeichen von zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Allerdings verzichten viele zivilgesellschaftliche Einrichtungen auf die rechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Zum Beispiel sind viele Initiativen nur informell organisiert, vor allem in der Gründungsphase – bspw. Fridays for Future –, sodass die strukturellen Voraussetzungen zur Prüfung und ggf. Anerkennung der Gemeinnützigkeit fehlen.
Zivilgesellschaft und Bürgerschaftliches Engagement
Viele Einrichtungen sind ausschließlich für das Gemeinwohl tätig, einzelne Aspekte ihrer Konstitution sind allerdings mit einer Zivilgesellschaftlichen Einrichtung nicht vereinbar.
Das THW Technisches Hilfswerk ist mit 668 Ortsverbände flächendeckend in Deutschland präsent. Mehr als 80.000 Freiwillige sind im THW dauerhaft engagiert, das sind 98 % der Beschäftigen.
Eine zivilgesellschaftliche Organisation ist das THW dennoch nicht: Es ist eine ehrenamtliche Einsatzorganisation des Bundes und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Die Unabhängigkeit vom Staat ist somit nicht gegeben.
Die vielen Einrichtungen, die ehrenamtlich tätig sind und sich pro bono engagieren, die aus speziellen Gründen – siehe THW – nicht als Einrichtungen der Zivilgesellschaft geführt werden, sind dem Bürgerschaftlichen Engagement zugeordnet.
Das Bürgerschaftliche Engagement schließt auch zivilgesellschaftliche Einrichtungen ein.